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In
der Mitgliedervertreterversammlung des GSKAB e.V. werden die zentralen Entscheidungen
getroffen. Alle 27 Diözesanverbände der KAB in Deutschland entsenden einen
gewählten Mitgliedervertreter in die in der Regel einmal im Jahr stattfindende
Versammlung. Darüber hinaus wählt der Bundesausschuss der KAB Deutschlands
drei weitere Mitgliedervertreter. Dadurch wird die Anbindung an die KAB
Deutschlands gewährleistet. Die Mitgliedervertreterversammlung entscheidet
über alle Belange des Vereins. Sie wählt den Vorstand, nimmt die Jahresrechnung
entgegen und entscheidet über die Entlastung des Vorstandes oder Satzungsänderungen.
Alle sonstigen Vereinsangelegenheiten gehören ebenfalls in den Aufgabenbereich
der Mitgliedervertreterversammlung.
Ihr gehören derzeit an:
W. Gather (Köln), A. Bäumer (Aachen), W. Heinberg (Essen), H. Hölscheidt
(Münster), K. Hübner (Paderborn), M. Schmitt (Fulda), B. Behr (Hildesheim),
P. Erbach (Limburg), A. Loch (Trier),W. Schmid (Regensburg), R. Korschinsky
(Bamberg), U. Bergemann (Freiburg), A. Hüttner (Würzburg), G. Höbel (Rottenburg-Stuttgart),
J. Strickerschmidt und K.-H. Naglak (Bundesausschuss), A. Luttmer-Bensmann
(Osnabrück), U. Berber (Eichstätt), U. Schüwer (Speyer), P. Ziegler (Augsburg),
R. Hartl (München und Freising e.V.), J. Peuckert (Passau), B. Lippelt (Berlin)
und A. Utzig (Mainz).
Die Vertretung, Leitung und Geschäftsführung des Vereins liegt in den Händen
des Vorstandes. Den Vorsitz hat ein Mitglied der Bundesleitung der KAB Deutschlands.
Weitere drei Vorstandsmitglieder werden aus der Reihe der Mitgliedervertreter
gewählt. Im Vorstand arbeiten zusammen: G. Hupfauer (Vorsitzender), P. Niedergesäss
(stellvertr. Vorsitzender), A. Hüttner, K. Hübner und Dr. M.Schäfers (Geschäftsführer).
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