So entscheiden wir
In der Mitgliedervertreterversammlung des GSKAB e.V. werden die zentralen Entscheidungen getroffen. Alle 27 Diözesanverbände der KAB in Deutschland entsenden einen gewählten Mitgliedervertreter in die in der Regel einmal im Jahr stattfindende Versammlung. Darüber hinaus wählt der Bundesausschuss der KAB Deutschlands drei weitere Mitgliedervertreter. Dadurch wird die Anbindung an die KAB Deutschlands gewährleistet. Die Mitgliedervertreterversammlung entscheidet über alle Belange des Vereins. Sie wählt den Vorstand, nimmt die Jahresrechnung entgegen und entscheidet über die Entlastung des Vorstandes oder Satzungsänderungen. Alle sonstigen Vereinsangelegenheiten gehören ebenfalls in den Aufgabenbereich der Mitgliedervertreterversammlung.

Ihr gehören derzeit an:
W. Gather (Köln), A. Bäumer (Aachen), W. Heinberg (Essen), H. Hölscheidt (Münster), K. Hübner (Paderborn), M. Schmitt (Fulda), B. Behr (Hildesheim), P. Erbach (Limburg), A. Loch (Trier),W. Schmid (Regensburg), R. Korschinsky (Bamberg), U. Bergemann (Freiburg), A. Hüttner (Würzburg), G. Höbel (Rottenburg-Stuttgart), J. Strickerschmidt und K.-H. Naglak (Bundesausschuss), A. Luttmer-Bensmann (Osnabrück), U. Berber (Eichstätt), U. Schüwer (Speyer), P. Ziegler (Augsburg), R. Hartl (München und Freising e.V.), J. Peuckert (Passau), B. Lippelt (Berlin) und A. Utzig (Mainz).

Die Vertretung, Leitung und Geschäftsführung des Vereins liegt in den Händen des Vorstandes. Den Vorsitz hat ein Mitglied der Bundesleitung der KAB Deutschlands. Weitere drei Vorstandsmitglieder werden aus der Reihe der Mitgliedervertreter gewählt. Im Vorstand arbeiten zusammen: G. Hupfauer (Vorsitzender), P. Niedergesäss (stellvertr. Vorsitzender), A. Hüttner, K. Hübner und Dr. M.Schäfers (Geschäftsführer).
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